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1 rechtliches Interesse
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2 rechtliches Interesse
прил.юр. правовой интересУниверсальный немецко-русский словарь > rechtliches Interesse
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3 Interesse
n; -s, -n interest (an + Dat, für in); das Interesse verlieren lose interest; Interesse zeigen show an ( oder some) interest ( für in); Interesse haben an (+ Dat) oder für be interested in; es ist für mich nicht von Interesse it’s of no interest to me; sein besonderes Interesse gilt he’s particularly interested in, his special area of interest is; in jemandes Interesse sein be in s.o.’s interest; ich tat es in deinem Interesse for your sake; im öffentlichen Interesse in the public interest; jemandes Interessen wahrnehmen / vertreten look after / represent s.o.’s interests; gemeinsame Interessen haben have common interests; es besteht kein Interesse an (+ Dat) nobody’s interested in; an einem Artikel etc.: there’s no demand for* * *das Interesseinterest; advantage; behoof* * *In|te|rẹs|se [ɪntə'rɛsə]nt -s, -ninterestaus Interesse — out of interest, for interest
im Interesse +gen — in the interests of
die Interessen eines Staates wahrnehmen — to look after the interests of a state
sein Interesse gilt... — his interest is or lies in..., he's interested in...
das ist für uns nicht von Interesse — that's of no interest to us, we're not interested in that
er tat es or handelte in meinem Interesse — he did it for my good or in my interest
* * *das1) (curiosity; attention: That newspaper story is bound to arouse interest.) interest2) (a matter, activity etc that is of special concern to one: Gardening is one of my main interests.) interest* * *In·ter·es·se<-s, -n>[ɪntəˈrɛsə]nt\Interesse [an jdm/etw [o für jdn/etw]] haben to have an interest [in sb/sth]wir haben \Interesse an Ihrem Angebot we are interested in your offerbedauere, ich habe kein \Interesse! sorry, I'm not interested!\Interesse daran haben, etw zu tun to be interested in doing sthaus \Interesse out of interestmit \Interesse with interestsie lauschte dem Redner mit großem \Interesse she listened to the speaker with great interestberechtigtes \Interesse legitimate interestfür jdn von öffentlichem/persönlichem \Interesse sein to be a matter of public concern/to be of personal interest to sb, conflicting [or clashing] interestsrechtlich geschützte \Interessen protected interestsrechtliches \Interesse legal interestversicherbares/versichertes \Interesse insurable/insured interest4. (Nutzen) interest[für jdn] von \Interesse sein to be of interest [to sb]im \Interesse des Friedens sollte weltweit abgerüstet werden in the interest of peace there should be global disarmament* * *das; Interesses, Interessen interest[großes] Interesse an jemandem/etwas haben — be [very] interested in somebody/something
Interesse für jemanden/etwas haben/zeigen — have/show an interest in somebody/something
jemandes Interessen wahrnehmen — look after or represent somebody's interests
* * *an +dat,für in);das Interesse verlieren lose interest;Interesse zeigen show an ( oder some) interest (für in);Interesse haben an (+dat) oderfür be interested in;es ist für mich nicht von Interesse it’s of no interest to me;sein besonderes Interesse gilt he’s particularly interested in, his special area of interest is;in jemandes Interesse sein be in sb’s interest;in deinem Interesse for your sake;im öffentlichen Interesse in the public interest;jemandes Interessen wahrnehmen/vertreten look after/represent sb’s interests;gemeinsame Interessen haben have common interests;es besteht kein Interesse an (+dat) nobody’s interested in; an einem Artikel etc: there’s no demand for* * *das; Interesses, Interessen interest[großes] Interesse an jemandem/etwas haben — be [very] interested in somebody/something
Interesse für jemanden/etwas haben/zeigen — have/show an interest in somebody/something
jemandes Interessen wahrnehmen — look after or represent somebody's interests
in jemandes Interesse (Dat.) liegen — be in somebody's interest
* * *n.concern n.interest n. -
4 правовой интерес
См. также в других словарях:
rechtliches Interesse — unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff: Ein r.I. ist gegeben, wenn der Rechtskreis einer Person im weitesten Sinn berührt wird. Akteneinsicht durch Unbeteiligte setzt u.U. Glaubhaftmachung eines r.I. voraus (vgl. z.B. § 299 ZPO). Anders: ⇡… … Lexikon der Economics
Interesse — (lat.), 1) die lebhafte Theilnahme an einem Gegenstand, in so fern er einen Bezug auf uns selbst hat; daher Interessiren, Theilnahme erregen; Interessirt, die Denk u. Handlungsweise, nach welcher ein äußerer Gegenstand nur auf den eignen Vortheil … Pierer's Universal-Lexikon
Interésse — (lat.), der Anteil, welchen man an einer Sache nimmt; auch die Teilnahme, welche eine Sache erregt, Wert, Wichtigkeit derselben, dann Nutzen, Gewinn; im jurist. Sinne (id quod interest) der Nutzen oder Schaden, den jemand bei der Handlung eines… … Kleines Konversations-Lexikon
Rechtliches zur Ersten Hilfe — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Gerät ein Mensch in eine Notlage, herrscht bei Ersthelfern oft… … Deutsch Wikipedia
berechtigtes Interesse — unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff: Ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art (§ 193 StGB); ⇡ Akteneinsicht setzt u.U. ⇡ Glaubhaftmachung eines b.I. voraus. Anders: ⇡… … Lexikon der Economics
Öffentlich-rechtliches Kreditinstitut — Ein öffentlich rechtliches Kreditinstitut ist ein ganz oder überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand stehendes Unternehmen, das alle oder nur bestimmte Bankgeschäfte betreibt. Als Eigentümer oder Trägerkörperschaft können dabei der Staat, ein… … Deutsch Wikipedia
Selbständiges Beweisverfahren — Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden … Deutsch Wikipedia
Beweissicherungsverfahren — Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden … Deutsch Wikipedia
Selbstständiges Beweisverfahren — Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden … Deutsch Wikipedia
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… … Deutsch Wikipedia
Heiratsurkunde — Als Personenstandsurkunde bezeichnet man entweder einen beglaubigten Auszug oder eine beglaubigte Originalkopie aus einem Personenstandsbuch beim Standesamt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Urkundenarten 1.2 Voraussetzung der Erteilung 1.3… … Deutsch Wikipedia